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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.02.1967 - VI A 27/67   

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https://dejure.org/1967,5854
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.02.1967 - VI A 27/67 (https://dejure.org/1967,5854)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.02.1967 - VI A 27/67 (https://dejure.org/1967,5854)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Februar 1967 - VI A 27/67 (https://dejure.org/1967,5854)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 468
  • DVBl 1968, 404
  • DÖV 1968, 135
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 11.06.1993 - 12 L 1473/93

    Fahrerlaubnisprüfung kein Verwaltungsakt; Fahrerlaubnisprüfung; Verwaltungsakt

    Bei einer durch Prüfer eines Technischen Überwachungsvereines abgenommenen Fahrerlaubnisprüfung - hier der Fahrprobe vom 18. Juli 1991 - handelt es sich um keinen selbständig mit einer Anfechtungsklage angreifbaren Verwaltungsakt (ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 24.3.1965 - 2 A 88/64 -, DAR 1965, 163 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 16.2.1967 - VI A 27/67 -, DAR 1968, 137 f. = NJW 1968, 468 = VRS 34, 475; a.A. OVG Münster, Beschl. v. 22.6.1954 - VII B 172/54 -, NJW 1954, 1663 mit nicht überzeugender Begründung).
  • VG Hannover, 09.07.2021 - 5 A 4133/21

    Fahrprüfung; isolierter Prozesskostenhilfeantrag; PKH; Prüfung; Theoretische

    Bei der Bewertung der praktischen Fahrprüfung handelt es sich nicht um einen nach außen wirkenden, selbstständig nachprüfbaren Hoheitsakt, sondern nur um ein Verwaltungsinternum mit der Funktion und Bedeutung einer rechtlich geordneten Gutachtertätigkeit (Nds OVG Urteil vom 16.2.1967 - VI A 27/67 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 22.03.1999 - 6 K 284/99

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Ermächtigungsgrundlage

    Das Gericht lässt vorliegend unerörtert, ob die Entscheidung des amtlichen Prüfers beim Technischen Überwachungsverein über Bestehen oder Nichtbestehen der Fahrprüfung ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt darstellt oder es sich hierbei um ein Verwaltungsinternum mit der Funktion und Bedeutung einer rechtlich geordneten Gutachtertätigkeit handelt und das Ergebnis der Fahrprüfung mithin im Rahmen eines einheitlichen Verwaltungsverfahrens als ein rechtlich unselbständiger Bestandteil der Verwaltungsentscheidung über die Erteilung oder Versagung der Fahrerlaubnis zu würdigen ist (so OVG Lüneburg, Urteil vom 16.02.1967, NJW 1968, 468; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.1965, NJW 1965, 1622; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 1954, 1663 = DVBl. 1955, 338).
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